Vorgaben zur EU-Bankenunion bei strikter Auslegung nicht kompetenzwidrig;
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 30. Juli 2019

Recht1

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 30. Juli 2019 entschieden, dass die Regelungen zur Bankenunion nicht über die Grenzen der Gesetzgebungskompetenzen der Europäischen Union hinausgehen. Auch bei den Vorgaben zum einheitlichen Abwicklungsmechanismus fehle es bei strikter Beachtung der zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse an einem offensichtlichen und strukturell bedeutsamen Verstoß gegen die Kompetenzgrundlage. Die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages werde durch die Bankenabgabe (SRF) nicht in verfassungsrechtlich relevanter Weise beeinträchtigt. Daneben wurde vor dem Bundesverfassungsgericht am 30. und 31. Juli 2019 in einem weiteren Verfahren über die Zulässigkeit des Anleihenkaufprogramms der EZB mündlich verhandelt.

LKT Rundschreiben Nr. 436/2019 [PDF-Dokument: 123 kB]

07.08.2019